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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist zum Erwerb eines Fachanwaltstitels erforderlich. § 5 S. 1 lit. j FAO  (Fachanwaltsordnung) fordert hierbei den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 FAO bestimmten Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

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Auf meiner Internetseiten erhalten Sie Informationen über aktuelle rechtliche Fragestellung, Schwerpunkte und unserer Philosophie.

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Die Informationen dieser Internetseiten wurden von Rechtsanwalt Sven Jäger erstellt, um über seine Tätigkeit zu informieren. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung. Durch die Nutzung dieser Internetseiten entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle Rechtsinformationen sind ohne Gewähr!